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Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge
Der derzeit positive Trend beim Auf- und Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge soll nach dem Willen des Gesetzgebers fortgesetzt werden. Hierzu werden die Konditionen für die freiwillige kapitalgedeckte Zusatzvorsorge durch ein neues Altersvorsorge-Gesetz weiter verbessert. Das Ende November durch den Bundesrat endgültig verabschiedete Gesetz mit der offiziellen Bezeichnung „Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch” bringt wichtige Neuerungen für die betriebliche Altersversorgung mit sich (BGBl 2007 I S. 2838). Die wohl weitreichendste Änderung betrifft dabei den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung. Außerdem ist das Gesetz im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens um ein sinnvolles Vorhaben im Bereich der Riester-Rente und zwei wichtige Vorhaben aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich ergänzt worden.
I. Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung
Wesentlicher Bestandteil des neuen Altersvorsorge-Gesetzes sind die Änderungen bei der betrieblichen Altersversorgung. Dabei handelt es sich um zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen: Im Mittelpunkt steht dabei die unbefristete Verlängerung der Sozial...