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Einkommensteuer | Zuordnung der Steuerberatungskosten zu Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung
Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. 22. 12. 2005 wurde der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ausgeschlossen. Steuerberatungskosten sind danach nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Mit Schreiben v. 21. 12. 2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002 NWB ZAAAC-66820 hat das BMF jetzt zur Zuordnung der Steuerberatungskosten zu Betriebsausgaben, Werbungskosten oder nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung Stellung genommen. – Anmerkung: Hierbei handelt es sich um das in NWB Beratung aktuell 43/2007 angekündigte BMF-Schreiben. Die Streichung des Sonderausgabenabzugs ist rechtlich zweifelhaft (vgl. bereits Schroen, NWB Beratung aktuell 33/2006) und wird derzeit in mehreren Musterprozessen geprüft, bei Einspruchsverfahren wi...