Finanzministerium Baden-Württemberg - 3 - S 4521/24

Grunderwerbsteuer;
Bemessungsgrundlage bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksumsätzen

Bezug:

Mit dem Bezugserlass vom ist mitgeteilt worden, dass in Optionsfällen die Umsatzsteuer zwingend vom Erwerber geschuldet wird und damit nicht mehr Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung ist.

Mit (BStBl 2006 II S. 285) hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach bei einer Grundstücksveräußerung die Hälfte der gesamtschuldnerisch von Erwerber und Veräußerer geschuldeten Grunderwerbsteuer zum umsatzsteuerlichen Entgelt für die Grundstücksveräußerung gehört, wenn die Parteien des Grundstückskaufvertrags vereinbaren, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer allein zu tragen hat.

Der Bezugserlass vom , der in Optionsfällen noch eine Einbeziehung der Umsatzsteuer in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage vorsieht, hat damit seine Bedeutung verloren und wird hiermit aufgehoben.

Das FinMin bittet, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten und den Erlass in geeigneter Form in die Grunderwerbsteuer-Kartei aufzunehmen.

Finanzministerium Baden-Württemberg v. - 3 - S 4521/24

Fundstelle(n):
MAAAC-66791