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NWB direkt Nr. 1 vom

Kurz notiert

Verfassungsbeschwerde gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolglos

Mit Beschluss v. - 1 BvR 2129/07 hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Ehepaars und eines ihrer insgesamt sechs Kinder gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum von 16 % auf 19 % nicht zur Entscheidung angenommen. Das BVerfG hatte bereits aus Anlass der Umsatzsteuererhöhung von 15 % auf 16 % zum ausgeführt, dass zwar bei der Einkommensteuer eine Berücksichtigung der Familienverhältnisse möglich und nach dem gegenwärtigen System des Familienlastenausgleichs auch geboten sei, nicht hingegen bei der indirekt das Steuergut erfassenden Umsatzsteuer. Zwar belaste die Erhöhung der indirekt erhobenen Umsatzsteuer Familien mit Kindern stärker als Kinderlose, weil sie wegen ihres höheren Bedarfs mehr Waren und Leistungen erwerben müssten. Diese relativ stärkere Belastung der Familien sei jedoch im System der indirekten Steuern notwendig angelegt. Diese Erwägungen gelten uneingeschränkt auch für die hier angegriffene Erhöhung der Umsatzsteuer.

Vorgezogener Stichtag bei Abgeltungsteuer

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung zu dem vorgezogenen Stichtag für die erstmalige Erhebu...