Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 1 vom Seite 11

Untervermittlung von Krediten

BMF folgt EuGH-Rechtsprechung

Helmut Lehr

Wer Kredite untervermittelt, erbringt nach Auffassung des EuGH grundsätzlich eine umsatzsteuerfreie Leistung. Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung in allen offenen Fällen an. Die UStR 2008 wurden noch in letzter Sekunde geändert.

Umsätze eines selbständigen Vermögensberaters

Der EuGH hatte in der Rechtssache „Volker Ludwig” darüber zu entscheiden, ob ein auf der Grundlage eines Handelsvertretervertrags selbständiger Vermögensberater Kredite umsatzsteuerfrei untervermitteln kann. Als sog. Untervertreter hatte Volker Ludwig die Aufgabe, im Namen der DVAG potenzielle Kunden zu akquirieren. Diesen schlug er Finanzprodukte seines Auftraggebers vor, die für die jeweiligen Kunden geeignet sein sollten. Nahmen die Kunden das Vertragsangebot an, leitete er dies an die DVAG weiter, die das Angebot wiederum der kreditgebenden Bank übermittelte. Die von der Bank an die DVAG gezahlte Erfolgsprovision wurde teilweise an die jeweiligen Untervermittler (Vermögensberater) weitergegeben. Der kreditsuchende Kunde zahlte weder an die DVAG noch an den nach außen auftretenden (selbständigen) Berater eine Provision.

Kernaussagen der EuGH-Entscheidung

Die Tätigkeit des Unter...