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Tarifbegünstigung des geldwerten Vorteils aus Aktienoptionen
Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen stellen eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 3 EStG a. F. dar, wenn zwischen Einräumung und Erfüllung der Option eine Beschäftigungszeit von mehr als zwölf Monaten liegt. Diese Grundsätze gelten entsprechend für § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002.