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Kindergeld bei Überschreiten des Einkünftegrenzbetrags
Überschreiten die Einkünfte/Bezüge des Kinds den gesetzlichen Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, erfordert die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift nicht, dass Kindergeld in entsprechend reduzierter Höhe (gesetzliches Kindergeld abzüglich grenzbetragsüberschreitender Betrag) festgesetzt wird.