BFH - VI R 37/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 19a Abs 8 S 2, EStG § 19a Abs 2 S 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 42d
Rechtsfrage
Liegt bei Überlassung von Aktien des Arbeitgebers, deren Kaufpreis dem Börsenkurs entspricht, an den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil vor und ist dieser gemäß § 19a Abs. 8 Satz 2 EStG zu bewerten?
Stellen die vom Arbeitgeber übernommenen Nebenkosten einen geldwerten Vorteil dar?
Wenn der Arbeitgeber mit der Bank eine Kurssicherung vereinbart, die dem Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch gegen die Bank gewährt, fließt dem Arbeitnehmer bei Zahlung der Bank Arbeitslohn zu?
Aktie; Arbeitslohn; Bewertung; Geldwerter Vorteil; Kursrisiko; Nebenkosten
Fundstelle(n):
MAAAC-66658