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Zulage bei Abschluss eines sale-and-lease-back-Geschäfts über ein gefördertes Wirtschaftsgut
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Abschluss eines sale-and-lease-back-Geschäfts über ein Wirtschaftsgut, für das der Steuerpflichtige Investitionszulage erhalten hat, nicht zu einer Verletzung der investitionszulagenrechtlichen Bindungsfristen (Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen) führt, wenn der Steuerpflichtige trotz des sale-and-lease-back-Geschäfts ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer des Wirtschaftsguts bleibt. Das wirtschaftliche Eigentum verbleibt ununterbrochen beim Steuerpflichtigen, wenn nach der konkreten Ausgestaltung des sale-and-lease-back-Vertrags das zivilrechtliche Eigentum nach einer Laufzeit von 24 Monaten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wieder an den Steuerpflichtigen zurückfallen soll, dieser während der gesamten Vertragslaufzeit d...