Eine Besorgnis der Befangenheit ergibt sich nicht schon aus einem richterlichen Hinweis zur bisherigen Rechtsprechung und
zu den Fragen der Erfolgsaussicht der Verpflichtungsklage (auf Erbschaftsteuer-Billigkeitserlass nach Erblasser-Ermordung)
oder der Revisionszulassung; naturgemäß sind derartige Hinweise vor Verfahrensabschluss nur vorläufig und vorbehaltlich besserer
Argumente und Erkenntnisse zu verstehen.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 398 Nr. 5 NAAAC-65891
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