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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 292/03 EFG 2008 S. 226 Nr. 3

Gesetze: ErbStG § 13a Abs. 1

Erklärung der Aufteilung des Betriebsvermögensfreibetrags nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG durch den Schenker erfolgt unwiderruflich

Leitsatz

  1. Die Erklärung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG ist eine einseitige höchstpersönliche Erklärung des Schenkers.

  2. Die Erklärung ist unwiderruflich sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme als auch hinsichtlich der Verteilung des Freibetrages, sofern zum selben Zeitpunkt mehrere Erwerber bedacht werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 298 Nr. 5
EFG 2008 S. 226 Nr. 3
MAAAC-65887

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