Private Nutzung eines betrieblichen Pkws durch Arbeitnehmer
Leitsatz
Zur Beurteilung, ob ein betrieblich genutzter Pkw durch einen Arbeitnehmer auch privat genutzt wird, sind im Rahmen der freien
Beweiswürdigung in Grundsätze über den Anscheinsbeweis (Prima-facie-Beweis) heranzuziehen.
Ist die private Mitbenutzung eines Pkws durch den Arbeitnehmer möglich, so besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass diese
private Mitbenutzung auch tatsächlich erfolgt.
Dies gilt auch dann, wenn zwar formal ein Nutzungsverbot zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde, dieses Nutzungsverbot
aber in keiner Weise kontrolliert oder überwacht wird und keine besonderen Gründe vorliegen, die die private Nutzung ausschließen.
Fundstelle(n): VAAAC-65777
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