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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 12/07

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1

Unternehmereigenschaft bei selbst betriebenem Blockheizkraftwerk

Leitsatz

  1. Wer aus seinem selbst betriebenen Blockheizkraftwerk im eigenen EFH Strom gegen Entgelt an einen Energieversorger liefert, ist Unternehmer i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG.

  2. Für den Leistungsaustausch aufgrund der Stromlieferung aus dem Blockheizkraftwerk gegen vertraglich vereinbartes Entgelt bedarf es keiner weiteren Aktivitäten des Unternehmers. Der Vorsteuerabzug ist daher zuzulassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NAAAC-65690

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