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Klausurrelevante Hinweise zum Steuerstrafrecht
In der Beilage 3/2006 zu SteuerStud 12/2006 hat bereits Webel eine tiefgehende Darstellung des Steuerstrafrechts geboten. Der folgende Beitrag möchte hierauf aufbauend unter Berücksichtigung klausurrelevanter Fragestellungen eine praktische Anleitung zum Lösen einer Aufgabe aus dem benannten Themenbereich bieten. Dabei wird insbesondere aufgezeigt, wie die Prüfungsschritte in der Klausurlösung zu erfolgen haben. Gerade Kandidaten in der Steuerberaterprüfung, die einen wirtschaftswissenschaftlichen Berufshintergrund haben, tun sich mitunter beim Aufbau der juristischen Falllösung schwer. Dem soll hiermit abgeholfen werden. Demzufolge richtet sich der Beitrag an der Prüfungsreihenfolge in der Klausur aus. Auf prozessuale Fragen, wie generell auf das Verfahrensrecht, geht die folgende Abhandlung nicht ein. Sie beschränkt sich des Weiteren auf die klausurrelevanten Tatbestände. Die Strafzumessungsregelung des § 370 Abs. 3 AO bleibt demzufolge außen vor. Die Regelung des § 370a AO wird demgegenüber (noch) dargestellt.
I. Einleitung
1. Steuerhinterziehung als Blanketttatbestand
Bei den steuerstrafrechtlichen Normen i. S. der §§ 369 ff. AO handelt es sich um Blanketttatbestände, die der...