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Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuervergütungsanspruchs
Tritt ein Leistungsempfänger seinen Vorsteuervergütungsanspruch aus einer Umsatzsteuervoranmeldung an den Leistenden ab und wird der Vorsteuerabzug nach späterer Rückabwicklung des Kaufvertrags beim Leistungsempfängers gem. § 17 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Nr. 3 UStG 1999 berichtigt, sind die Voraussetzungen für einen auf § 37 Abs. 2 Satz 2 AO gestützten Rückforderungsanspruch des Finanzamts gegenüber dem Abtretungsempfänger (Zessionar) nicht erfüllt. Eine spätere Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit Abs. 2 UStG 1999 führt nicht zu einem späteren Wegfall des rechtlichen Grundes für die Auszahlung des Vorsteuerüberschusses gem. § 37 Abs. 2 Satz 2 AO. Der abgetretene Vorsteuerüberschuss eines Voranmeldungszeitraums kann vom Zessionar nach § 37 Abs. 2 Satz 2 AO nur zurückgefordert werden, wenn der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid aufgehoben ode...