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Handelsrecht | Offenlegung von Jahresabschlüssen – Telefon-Hotline für Unternehmen
Seit dem gilt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG-Unternehmen haben noch bis zum Zeit, die Jahresabschlussunterlagen aus dem Geschäftsjahr 2006 elektronisch offenzulegen. Ab Januar 2008 müssen diese Unternehmen bei Verstößen mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen, das allerdings durch Einreichen der Unterlagen binnen sechs Wochen abgewendet werden kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz haben eine Telefon-Hotline unter 01805/615 003 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz; abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich) geschaltet, bei der sich Unternehmen zu Fragen rund um das Thema Offenl...