Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Abschreibungen bei Musterhäusern der Fertighausindustrie
Die OFD Frankfurt hat in der Verfügung v. - S 2190 A - 25 - St 215 NWB LAAAC-64885 zu Abschreibungen bei Musterhäusern der Fertighausindustrie Stellung genommen. Der BFH hat in dem Verfahren I R 47/07 die Frage zu klären, ob in Fertigbauweise errichtete Musterhäuser grds. allein aufgrund ihrer Nutzung als Musterhaus oder einer ggf. bestehenden Abbruchverpflichtung einer kürzeren Abschreibungsdauer unterliegen. Das Finanzgericht Hessen hatte dies verneint, da auch für demontierte Häuser regelmäßig ein Verkaufserlös erzielt würde und von einer Weiternutzung durch die Käufer ausgegangen werden müsse. Hiergegen eingelegte Einsprüche ruhen gem. § 363 Abs. 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren.