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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 436/2005 EFG 2008 S. 352 Nr. 5

Gesetze: AO § 351 Abs. 1

Änderung eines innerhalb der Einspruchsfrist bekannt gegebenen Abhilfebescheids aufgrund eines Einspruchs

Leitsatz

Eine analoge Anwendung des § 351 Abs. 1 AO auf Fälle, in denen noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide geändert werden, kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
AO-StB 2008 S. 129 Nr. 5
DStRE 2008 S. 909 Nr. 14
DStZ 2008 S. 272 Nr. 9
EFG 2008 S. 352 Nr. 5
IAAAC-65229

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