Gesetzliche Neuregelung vom der Kfz-Steuer für
Wohnmobile mit einem über 2,8 Tonnen liegenden Gesamtgewicht nicht
verfassungswidrig
Leitsatz
Es bestehen keine ernstlichen
(verfassungsrechtlichen) Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vom
Gesetzgeber am rückwirkend geregelten Besteuerung von
Wohnmobilen insoweit, als ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von mehr als 2,8 Tonnen trotz des Wegfalls von § 23 Abs. 6a StVZO für
die Zeit von 1. Mai bis weiter nach dem Gewicht (§ 18
Abs. 5 i.V.m.
§ 8 Nr. 2 KraftStG) und ab nach besonderen Steuertarifen (§ 8 Nr. 1a,
§ 9 Nr. 2a KraftStG) zu besteuern
ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAC-65217
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