Unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung
auf eine Familien-GbR
Werthaltigkeit und Bewertung
nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft
Ungeeignetheit des Stuttgarter Verfahrens
Leitsatz
1. Die unentgeltliche
Übertragung einer wesentlichen Beteiligung auf eine aus dem
Übergeber, seiner Ehefrau und seinen Kindern bestehenden GbR ist nach dem
Gesamtbild der Verhältnisse nicht als Veräußerungsvorgang i. S.
des
§ 17 EStG
anzusehen, wenn der Wortlaut des Vertrages, der Verzicht auf eine
Wertermittlung der Anteile, vom Übergeber auf Grund einer
Sanierungsvereinbarung noch zu erbringende erhebliche Investitionen sowie die
Werthaltigkeit der Anteile gegen ein entgeltliches Geschäft sprechen. Im
Streitfall ist vielmehr von einer unentgeltlichen, einkommensteuerlich
unbeachtlichen privaten Vermögensumschichtung auszugehen.
2. Der Anteilswert kann nicht aus
einem anderen, zeitnah erfolgten Anteilsverkauf abgeleitet werden, wenn der
Kaufpreis in der jenem Geschäft zugrunde liegenden Vereinbarung
ausdrücklich als symbolisch bezeichnet worden ist.
3. Das Stuttgarter Verfahren ist zur
Wertermittlung nichtnotierter Kapitalgesellschaftsanteile ungeeignet, wenn der
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft in den zugrunde zu legenden Jahren in
dem Sinne nicht homogen war, dass die Höhe der Umsätze und des
ausgewiesenen Verlusts in einem Jahr (vor Sanierung der Gesellschaft) mit den
übrigen Zeiträumen (nach der Sanierung) nicht vergleichbar ist.
4. Im Streitfall sprachen die nach
der Sanierung erheblich verbesserte Vermögenssituation der Gesellschaft,
Bilanzentwicklung, Geschäftsentwicklung und nicht zuletzt auch das an den
übertragenden Gesellschafter gezahlte Geschäftsführergehalt
für die Werthaltigkeit der Anteile.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAC-65213
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