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Umsatzsteuer | Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen
Eine AG mit Sitz im Inland hatte ihre Aufsichtsratsmitglieder, die regelmäßig auch als Arbeitnehmer der AG tätig sind (Vorstandsmitglieder, Führungskräfte), arbeitsvertraglich verpflichtet, ihre erhaltenen Aufsichtsratsvergütungen zu melden, damit eine Anrechnung dieser Vergütungen bei der Auszahlung der Tantieme aus ihrem Hauptamt vorgenommen werden konnte. Dieses Anrechnungsverfahren führte zu einem hohen Verwaltungsaufwand.
Zur Verfahrensvereinfachung verzichten nunmehr die Aufsichtsräte arbeitsvertraglich auf die Aufsichtsratsvergütung, mit der Folge, dass dadurch eine Kürzung der Tantieme nicht mehr vorzunehmen ist.
Aufsichtsratsmitglieder werden, auch soweit sie ansonsten als Arbeitnehmer unselbständig tätig sind, durch ihre Aufsichtsratstätigkeit Unternehmer i. ...