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Erhaltungsaufwand beim Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros
Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk sowie für die Erneuerung der Elektroinstallation im hierdurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Bezug: § 255 Abs. 2 HGB).
Praxishinweise: Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden. Auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung richtet sich – wie bei den Gewinneinkünften – der Begriff der Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Danach ist von Herstellungskosten auszugehen, wenn Aufwendungen
der Herstellung eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts dienen, oder
der Erweiterung eines Vermögensgegenstands/Wirtschaftsguts dienen, oder
zu einer wesentlichen Verbesserung des Vermögen...