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Neuregelungen zur Anrechnung der Gewerbesteuer nach § 35 EStG
Durch das Jahressteuergesetz 2008 kommt es zu einer Verschärfung der Anwendung des § 35 EStG gegenüber der bisherigen Rechtslage.
Es handelt sich um einen weiteren Fall der Korrektur von gesetzlichen Regelungen nach Ergehen eines von der Finanzverwaltung offensichtlich nicht akzeptierten Urteils des BFH.
Im Ergebnis dürfte es sich um die Korrektur einer insoweit bisher nicht präzise ausformulierten Vorstellung des Gesetzgebers über die Rechtsfolgen der Regelungen des § 35 EStG handeln.
Der Autor hat in StuB 2007 S. 170 zum zur Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gem. § 35 EStG darauf hingewiesen, dass die Ausführungen in Tz. 12 ff. dieses Schreibens zur Auswirkung von Verlusten aus anderen Einkunftsarten auf die Höhe der anrechenbaren Gewerbesteuer zumindest teilweise im Widerspruch zu dem zwischenzeitlich bekannt gewordenen stehen. Mit dem folgte die Finanzverwaltung der Auffassung des BFH. Bei Anwendung der Neufassung des § 35 EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wäre ebenfalls nach diesen Grundsätzen zu verfahren gewesen. Inzwischen wurde ...