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Doppelbesteuerung | neue mexikanische Steuer als Steuer im DBA-Mexiko anerkannt
Mit Schreiben vom (IV B 3 - S 1301 - Mex/0) hat das BMF mitgeteilt, dass das mexikanische Finanzministerium die IETU (Impuesto Empresarial a Tasa Única, deutsch: Unternehmenssteuer zu einem einheitlichen Satz) zum einführen wird. Gleichzeitig hat das mexikanische Finanzministerium gebeten, diese Steuer als Steuer im Sinne des DBA-Mexiko anzuerkennen. Das BMF hat nach Prüfung die IETU als Steuer im Sinne des DBA-Mexiko anerkannt und dies dem mexikanischen Finanzministerium mitgeteilt, Art. 2 Abs. 4 i. V. mit Abs. 3 Buchst. a), Art. 3 Abs. 1 Buchst. f) DBA-Mexiko.
Dieses Schreiben wird im BStBl I und auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht.