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Einführung von Verrechnungspreisvorschriften in Uruguay
Im Rahmen einer bedeutenden und als historisch geltenden Steuerreform wurden in Uruguay neben Regelungen zu Betriebsstätten und der Ansässigkeit von Personen erstmals Verrechnungspreisvorschriften eingeführt. Obwohl das Gesetz „18.083” sich nicht ausdrücklich auf die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien bezieht, basieren die neuen Bestimmungen in Uruguay im Wesentlichen auf den Grundsätzen der OECD.
Die Verrechnungspreisregelungen finden erstmals auf Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem begonnen haben.
I. Anwendungsbereich
Die mit dem Gesetz „18.083” in Uruguay eingeführten Verrechnungspreisvorschriften gelten für alle grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Gesellschaften gelten dann als verbunden, wenn sie entweder direkt oder indirekt von denselben natürlichen oder juristischen Personen kontrolliert oder gesteuert werden oder diese wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen des Steuerpflichtigen haben.
Neben grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen finden die Verrechnungspreisregelungen auch auf Geschäfte zwischen inländischen Gesellschaften und Unternehmen Anwendung, welche nur ger...