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FG Hamburg 24.08.2007 2 K 100/07 , NWB direkt 50/2007 S. 10

Charakter einer Leistung als Nebenleistung

Die Übernahme einer in einem Grundstückskaufvertrag zu Lasten des Grundstücksverkäufers begründeten Renovierungsverpflichtung im Wege der Schuldübernahme eines an dem Vertrag nicht beteiligten Dritten stellt keine Nebenleistung der Grundstücksübertragung dar.