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FG Baden-Württemberg 04.05.2006 14 K 90/02, NWB direkt 50/2007 S. 3

Grob fahrlässiges nachträgliches Bekanntwerden von Unterhaltsaufwendungen

Füllt ein steuerlicher Laie im Rahmen der Einkommensteuererklärung, wie in den Jahren zuvor, die Anlage Kinder aus und beantragt einen Ausbildungsfreibetrag, obwohl das Kind wegen Überschreitens der Altersgrenze erstmals nicht mehr steuerlich zu berücksichtigen ist, können die Unterhaltszahlungen an das Kind auch nach Bestandskraft des Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO als außergewöhnliche Belastung abzuziehen sein. Das unterlassene Studium der kompletten Anleitung zur Einkommensteuererklärung begründet ohne Vorliegen eines konkreten Anlasses kein grobes Verschulden. Dem Steuerpflichtigen kann auch nicht vorgeworfen werden, dass er nach Versagung des Ausbildungsfreibetrags durch das Finanzamt mit dem streitigen Einkommensteuerbescheid vor Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Nachforschungen nach einer weiter...