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Mietrecht | Kleintierhaltung in Mietwohnungen
Vermieter von Wohnräumen können ihren Mietern das Halten von Kleintieren nicht durch eine Klausel im Mietvertrag untersagen. Beschränkungen im Vertrag, denen zufolge „jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen …” der Zustimmung des Vermieters bedarf, sind unwirksam (). Das Halten von Kleintieren gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung – das gilt etwa bei Schildkröten oder Hamstern, soweit diese in einem geschlossenen Behältnis gehalten werden. – Anmerkung: Der BGH hat damit jedoch nicht entschieden, dass die Haltung von Katzen oder kleinen Hunden generell gegen den Willen des Vermieters zulässig ist. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Wohnung darf durch die Tie...