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Wettbewerbsrecht | Wettbewerbswidrige Werbung mit Teilerstattung des Selbstbehalts bei Teilkaskoversicherung
Kfz-Werkstätten dürfen nicht mit einer (teilweisen) Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung werben (). Dies verstoße grundsätzlich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 4 Nr. 1 UWG). Im konkreten Fall hatte eine Werkstatt mit der Aussage „Hagelschaden? 150 € in bar” für den Fall geworben, dass kaskoversicherte Kunden Hagelschäden von über 1 000 € reparieren ließen. Diese Werbung sei geeignet, die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verkehrskreise unangemessen unsachlich zu beeinflussen. Dem Halter des Wagens werde der Rabatt auf Kosten der Kfz-Versicherung versprochen; nach dem Versicherungsvertrag sei er aber verpflichtet, den geldwerten Vorteil an die Versicherung weiterzureichen. Die Werbeaktion sei also darauf angelegt, dass der Kunde den gewährten Rabatt...