Notwendigkeit einer Zuschreibung für vorgenommene Sonderabschreibungen in der Steuerbilanz
Leitsatz
Hat eine Genossenschaft in ihrer Handelsbilanz für die Jahre 1999 und 2000 Zuschreibungen von zuvor in Anspruch genommenen
Sonderabschreibungen für ein Gebäude vorgenommen, sind diese Zuschreibungen auch in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz
2 EStG zu berücksichtigen. Dem steht § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2008 S. 159 Nr. 4 BBK-Kurznachricht Nr. 10/2008 S. 492 EFG 2008 S. 673 Nr. 9 EStB 2008 S. 285 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2008 S. 482 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2008 S. 605 WAAAC-64595
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