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FG München Beschluss v. - 5 V 1820/07

Gesetze: EStG 2002 § 32 Abs. 3, EStG 2002 § 63 Abs. 1 S. 3, FGO § 69 Abs. 4 S. 1, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Auslaufen der Aussetzung der Vollziehung nach Ergehen der Einspruchsentscheidung

Antrag an das Gericht

Verlust der Kindergeldberechtigung bei Wohnsitzaufgabe im Inland

Leitsatz

1. Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über die Rückforderung von Kindergeld kann ohne erneuten Antrag bei der Familienkasse direkt beim Finanzgericht beantragt werden, wenn eine von der Behörde bewilligte Aussetzung der Vollziehung nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ausgelaufen ist.

2. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Wohnsitzaufgabe im Inland mit unmittelbar anschließendem Schulbesuch des Kindes in Tunesien den Verlust des Kindergeldanspruchs nach sich zieht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
IAAAC-64591

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