Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 10 K 3094/06 EFG 2008 S. 304 Nr. 4

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a SozDiG § 4 SozDiG § 6 Abs. 1

Kindergeldanspruch bei Ableistung eines Freiwilligendienstes

Leitsatz

1. Leistet ein Kind einen unentgeltlichen Freiwilligendienst in einer sozialen Einrichtung in Costa Rica, besteht kein Anspruch auf Kindergeld, wenn der Träger des freiwilligen sozialen Jahres zwar von der zuständigen Landesbehörde zugelassen, er aber seine Programme zumindest zum Teil nicht nach den Bestimmungen des SozDiG durchführt. Die Vorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG über die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres ist für Freiwilligenprogramme, die nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden, nicht analog anzuwenden.

2. Für einen Kindergeldanspruch reicht es nicht aus, dass das Kind –in Abgrenzung zum schlichten Müßiggang– einer sinnvollen, aber nicht von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG erfassten Tätigkeit nachgeht und mangels ausreichender eigener Einkünfte/Bezüge des Kindes eine Unterhaltssituation für die Eltern besteht (entgegen ).

3. Eine Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligendienstes ist nicht als Berufsausbildung zu qualifizieren.

4. Wird der einjährige Auslandsaufenthalt eines Kindes nur in den ersten zwei Monaten von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet, kann der Auslandsaufenthalt für diese zwei Monate unter dem Gesichtspunkt der Sprachausbildung als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG qualifiziert werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 304 Nr. 4
BAAAC-64589

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen