Zusammenveranlagung beschränkt steuerpflichtiger EU-Bürger und Ermittlung der Welteinkünfte
Leitsatz
Zusammenveranlagung von Ehegatten (österreichische Staatsbürger) mit Wohnsitz in Österreich, von denen der Ehemann in Deutschland
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und die Ehefrau die Erwerbstätigkeit in Österreich ausübt: Die Rechtsansicht
des EuGH im Fall Meindl (Urteil v. , Rs. C-329/05), wonach es Art. 52 EGV verbiete, einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen
von dem Staat, in dem er wohnt, die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem Ehegatten, von dem er nicht getrennt
lebt und der in einem anderen Mitgliedstaat wohnt, mit der Begründung zu versagen, dieser habe in dem anderen Mitgliedstaat
sowohl mehr als 10 % der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24.000 DM (jetzt: 12.272 EUR) erzielt, sofern die Einkünfte,
die der Ehegatte in dem anderen Mitgliedstaat erzielt, dort nicht der Einkommensteuer unterliegen, ist auch auf die Fälle
anzuwenden, in denen der Steuerpflichtige zwar kein Gebietsansässiger ist, aber die fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht
nach § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG gewählt hat. § 1a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG kann in einem solchen Fall unter
Beachtung der EuGH-Rechtsprechung europarechtskonform nur dahingehend ausgelegt werden, dass die von den Ehegatten in Österreich
erzielten Einkünfte nicht nach dem deutschen, sondern nach dem österreichischen EStG zu ermitteln sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 537 Nr. 9 EFG 2008 S. 303 Nr. 4 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2008 S. 281 KÖSDI 2008 S. 16050 Nr. 6 HAAAC-64587
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