Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Urteil v. - 14 K 5014/03

Gesetze: AO § 191, AO § 75

Haftung des Betriebsübernehmers

Leitsatz

Bei der Übereignung eines Unternehmens im Ganzen haftet der Erwerber gemäß § 75 AO für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmers gründet, vorausgesetzt, dass es sich bei dem übertragenen Betrieb um ein lebendes Unternehmen handelt, das in der bisherigen Art ohne nennenswerte zusätzliche Aufwendungen fortgeführt werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAC-64564

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen