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BFH 14.08.2007 VII B 18/07, NWB direkt 49/2007 S. 11

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

§ 46 StBerG geht bei Vorliegen des Vermögensverfalls des Steuerberaters grundsätzlich davon aus, dass dadurch die Interessen seiner Auftraggeber gefährdet sind und gestattet nur in Ausnahmefällen ein Absehen von dem gebotenen Widerruf der Bestellung; aus diesem Regel-Ausnahme-Verhältnis folgt zugleich, dass die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand dem betroffenen Steuerberater obliegt. Die für den Widerruf geltende Frist gem. § 164a Abs. 1 StBerG i. V. mit § 131 Abs. 2 Satz 2, § 130 Abs. 3 AO beginnt nicht bereits mit der Kenntnis der Steuerberaterkammer vom Eintritt des Vermögensverfalls zu laufen, sondern erst dann, wenn die Steuerberaterkammer zu der Überzeugung gelangt ist, dass dem betroffenen Steuerberater der Nachweis nicht gelungen ist, dass Interessen seiner Auftraggeber durch den Vermö...