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Ertragszurechnung bei Anteilsveräußerung
Während bei nicht gewerblichen Personengesellschaften aufgrund des anwendbaren Transparenzprinzips eine Zurechnung der Einkünfte auf die Gesellschafter möglich ist, verhindert das Bestehen eines Gewerbebetriebs einer Personengesellschaft die Ertragszurechnung auf die Gesellschafter unabhängig davon, ob diese gewerblich tätig oder gewerblich geprägt ist.