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Zusammengefasste Schenkungsteuerbescheide
Inhaltliche Bestimmtheit von zusammengefassten Schenkungsteuerbescheiden
Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid, der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit nichtig. Bleiben dem Finanzamt die Umstände, die es ihm ermöglichen würden, die Steuer für die Einzelzuwendungen getrennt festzusetzen, deshalb unbekannt, weil der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflichten, insbesondere seine Steuererklärungspflichten, verletzt hat, kann sich das Finanzamt darauf beschränken, die Steuer unter Angabe des mutmaßlichen Zeitraums, in dem mehrere, der Anzahl und Höhe nach unbekannte Zuwendungen vorgenommen wurden, nach einem einheitlichen (Schätz-)Betrag, der alle Zuwendungen umfassen soll, einheitlich festzusetzen.
Streitfall
Ein Sportverein machte trotz gesonderter Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sowie Mahnung und Zwangsgeldandrohung keine Angaben über die genaue Höhe von erhaltenen Zahlungen seitens zweier Vorstände des Vereins. Daraufhin schätzte das Finanzamt die Zuwendungen der Höhe nach und erließ gegen den Verein Schenkungsteuerbescheide, in denen jeweils die Zuwendungen eines Kalenderjahrs, in einem Fal...