Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (DBA Mexiko); Artikel 2 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 Buchst. a) DBA Mexiko
Das Bundesministerium der Finanzen teilt Folgendes mit der Bitte um Beachtung mit:
Das mexikanische Finanzministerium hat die Einführung der IETU (Impuesto Empresarial a Tasa Unica, deutsch: Unternehmensteuer zu einem einheitlichen Satz) zum mitgeteilt und gebeten, diese Steuer als Steuer im Sinne des DBA Mexiko anzuerkennen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat nach Prüfung die IETU als Steuer im Sinne des DBA Mexiko anerkannt und dies dem mexikanischen Finanzministerium mitgeteilt, Artikel 2 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 Buchst. a), Artikel 3 Absatz 1 Buchst. f) DBA Mexiko.
Dieses Schreiben entspricht dem , das im BStBl I und auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen unterwww.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht wird.
Bayerisches Landesamt für
Steuern v. - S
1301 MEX - 2 St 32/St
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Fundstelle(n):
SAAAC-64378