Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 8 K 77/07 EFG 2008 S. 151 Nr. 2

Gesetze: FGO § 33 Abs. 1GVG § 17a Abs. 2 S. 1 JBeitrO § 6 Abs. 1 Nr. 1 ZPO§ 764 Abs. 2 ZPO§ 766 ZPO§ 899 Abs. 1 ZPO § 900 Abs. 4

Finanzrechtsweg bei Streitigkeiten über die Beitreibung von Gerichtskosten

Leitsatz

1. Die Beitreibung der Gerichtskosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens erfolgt nach den Vorschriften der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO).

2. Für Streitigkeiten über die Beitreibung von Gerichtskosten des finanzgerichtlichen Verfahrens ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht der Finanzrechtsweg eröffnet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 151 Nr. 2
VAAAC-64189

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen