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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 303/05 EFG 2008 S. 282 Nr. 4

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4

Besteuerung von Einkünften aus einem Zins-Währungs-Swap-Vertrag

Leitsatz

Einkünfte aus einem Zins-Währungs-Swap-Vertrag, bei dem die zu liefernden Devisen für beide Vertragspartner im Vertrag genau bestimmt sind, unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG und stellen keine Optionsgeschäfte i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 539 Nr. 9
DStZ 2008 S. 11 Nr. 1
EFG 2008 S. 282 Nr. 4
BAAAC-64187

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