Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten
Dienstleistungen
Internetdienstleistung
Leitsatz
1. Maßgebend für die
Auslegung des
§ 3a Abs. 4 Nr. 14
UStG ist das Ziel der Regelung, zur Vermeidung von
Wettbewerbsnachteilen Leistungen, die ohne Weiteres von einem beliebigen Ort
außerhalb der Gemeinschaft auf elektronischem Wege erbracht werden
können, am Verbrauchsort zu besteuern.
2. Erhält ein Internet-Nutzer
basierend auf der Eingabe seiner persönlichen Daten und Angaben online das
Ergebnis über die Auswertung dieser Daten übermittelt, ohne dass eine
menschliche Beteiligung zur Erbringung dieser Leistung notwendig ist und
tatsächlich stattfindet, handelt es sich um eine „auf
elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen” i.S.d.
§ 3a Abs. 4 Nr. 14
UStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1016 Nr. 16 EFG 2008 S. 170 Nr. 2 UStB 2008 S. 69 Nr. 3 XAAAC-64184
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