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BBEV Nr. 12 vom Seite 1

Die Reform der Erbschaftsteuer

Interview mit Dr. Andreas Richter, LL.M., Partner, RA/FAfStR bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Eckpunkte der Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaftsteuer sind seit dem bekannt. Allerdings sind weiterhin viele technische Fragen unbeantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen hat bereits am den Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer veröffentlicht. Dieser wird dann in den Ressorts und den einzelnen Bundesländern geprüft und gegebenenfalls geändert. Zuvor wurden im Interview mit Herrn Dr. Andreas Richter die Eckpunkte skizziert und erste Handlungsempfehlungen gegeben.

Zur PersonDr. Andreas Richter ist im Bereich Family Office/Asset Management tätig. Er berät rechtlich und steuerlich zu: Vermögensstrukturierung, Nachfolge, Wegzug, Family Offices, Stiftungen und Trusts. Er ist Vorsitzender des Executive Boards des Postgraduierten Studiengangs „Private Wealth Management” der Universität Münster. www.private-wealth-muenster.de

BBEV: Herr Dr. Richter, in ihrer Beratungspraxis spielt die Erbschaftsteuer eine große Rolle. Wie beurteilen Sie die veröffentlichten Eckpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer?

Dr. Andreas Richter: Wir begrüßen es sehr, dass die Reform der Erbschaftsteuer weiter an Kontur gewinnt. Wenn allerdings die Reformpläne durch den Gesetzgeber wie vorgesc...