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BBB 12/2007 S. 358

Neue Zuschüsse der Arbeitsagentur für Einstellung von Arbeitslosen

Mandanten, die einen Arbeitslosen einstellen wollen, können hierfür die folgenden zwei neuen Förderungsmöglichkeiten nutzen, die rückwirkend mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des SGB III zum in Kraft getreten sind:


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Eingliederungs(EZ)- und Qualifizierungszuschuss(QZ) für Jüngere unter 25 Jahren
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EZ (QZ): für jüngere Arbeitnehmer mit (ohne) Berufsabschluss.
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Zuschuss i. H. von 25 % bis max. 50 % bei EZ und 50 % bei QZ des berücksichtigungsfähigen Bruttoarbeitsentgelts.
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Bei der Förderung werden max. Bruttoarbeitsentgelte von 1.000 € monatlich zugrunde gelegt.
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Beim QZ müssen mind. 15 Prozentpunkte des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (alternativ: mind. 30 % des Zuschusses) für die Qualifizierung verwendet werden.
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Beide Leistungen sind bis zum befristet.