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BMF 29.10.2007 , IWB 22/2007 S. 1225

Doppelbesteuerung | DBA-Niederlande; Besteuerungsrecht für Abfindungen

Mit (IV B 6 - S 1301 - NDL/07/0006) wurde die am mit den Niederlanden geschlossene Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Abfindungen an Arbeitnehmer bekanntgegeben. Danach hat der ehemalige Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für Abfindungen, die hauptsächlich für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gewährt werden. Ist der Arbeitnehmer auch in seinem Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten tätig gewesen, ist die Abfindung insofern dem Ansässigkeitsstaat zuzurechnen. Dabei ist – anders als im Verhältnis zu Belgien (siehe Kurzinfo Internationales Steuerrecht 07/2007) – auf die gesamte Dauer des maßgeblichen Arbeitsverhältnisses abzustellen. Ist der Abfindung dagegen Versorgungscharakter beizumessen,...