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Förmliches Prüfverfahren der EU-Kommission wegen geplanter französischer Steuerbeihilfen für Versicherer
Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die geplanten französischen Steuerbeihilfen zugunsten von Versicherungsträgern, die sog. Solidarversicherungen verwalten, mit den Vorschriften des EG-Vertrages für staatliche Beihilfen vereinbar sind. Frankreich sieht diese Beihilfen als Sozialmaßnahmen an, die vollständig dem Endverbraucher zugute kommen ohne Ansehen des Versicherers und damit mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind. S. 1174
Die Kommission zweifelt nicht an der allgemeinen sozialen Zweckbestimmung der Maßnahmen, wohl aber daran, dass sie nicht diskriminierend wirken. Sie stellt sich zudem die Frage, inwieweit die Verbraucher tatsächlich von den Vorteilen profitieren werden, die den Versicherungsträgern gewährt werden. Ein förmliches Prüfverfahren gibt interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen. Dies geht aus der Mitteilung vom hervor (IP/07/1692).
Ende 2006 meldeten die französischen Behörden eine Reihe von Beihilfemaßnahmen zur Förderung von Solidarversicherungen an. Die erste Maßnahme sieht eine Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gew...