Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mindestlaufzeit eines Ergebnisabführungsvertrags
Die erforderliche Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags zur steuerlichen Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses muss fünf volle Zeitjahre betragen. Beginnt der Ergebnisabführungsvertrag in einem Rumpfwirtschaftsjahr, muss die Mindestlaufzeit auch das sechste Wirtschaftsjahr voll mit umfassen.