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Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007
An der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 betreffend die Abfärbewirkung gewerblicher Beteiligungseinkünfte bestehen keine ernstlichen Zweifel. In den Jahren 2000 und 2001 mussten die Steuerpflichtigen ihre Dispositionen an der von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis einmütig beachteten sog. Abfärbetheorie ausrichten. Das ist daher nicht geeignet, für diese Jahre eine zu beachtende Vertrauensposition zu belegen.