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Kein Rückschluss auf privaten Nutzungsanteil bei 1-%-Regelung
Aus der Schätzung der Privatnutzung eines Fahrzeugs nach der 1-%-Regelung kann nicht darauf geschlossen werden, dass der private Nutzungsanteil in diesen Fällen weniger als 10 % beträgt. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG normiert keine grundsätzliche Regelung dahingehend, dass ein Steuerpflichtiger bei Inanspruchnahme der Kfz-Besteuerung nach der 1-%-Regelung vom Nachweis der in § 7 g Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG genannten Voraussetzungen entbunden sein soll und nicht mehr vom Finanzamt zur Vorlage von Nachweismitteln aufgefordert werden darf.