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FG Niedersachsen 29.03.2006 12 K 591/02, NWB direkt 48/2007 S. -1

Anforderungen an ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch

Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch müssen hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Das Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden; es muss die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Lose Notizzettel können schon in begrifflicher Hinsicht kein Fahrtenbuch sein. Die aufgrund von Originalaufzeichnungen erstellte Reinschrift eines „Fahrtenbuchs” ist kein geschlossenes Verzeichnis, wenn sie lediglich durch einen Heftstreifen zusammengehalten wird.