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„Carpe Diem” im Vorfeld der Erbschaftsteuerreform
Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten nach geltendem Recht
Die Reform der Erbschaftsteuer geht in die letzte Runde. Spätestens Mitte 2008 soll das lang diskutierte und vielfach revidierte neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Kraft treten. Aufgrund der Vorgaben des BVerfG steht bereits heute fest, dass sich die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer einheitlich an Verkehrswerten ausrichten wird, was vor allem für bisher „unterbewertete” Vermögensgegenstände wie Immobilien- und Betriebsvermögen eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Rechtslage bedeutet. Zudem können Begünstigungen für Betriebsvermögen nur noch dort gewährt werden, wo eine sachliche Rechtfertigung vorhanden ist. So wird wohl eine künftige Begünstigung für Betriebsvermögen bei dessen Fortführung an eine Arbeitsplatzkomponente gebunden sein und Betriebsvermögen aufgrund gewerblicher Prägung nicht mehr in den Genuss der Begünstigungen kommen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über jetzt noch bestehende Handlungsfenster, die bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen offen stehen.
I. Anwendungszeitpunkt des neuen Rechts; Freibeträge und Steuertarifänderungen
Geplant ist derzeit ein Wahlrecht zum neuen Recht r...